Bildungsurlaub
Was ist Bildungsurlaub?
Sprachreisen als Bildungsurlaub: Als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer haben Sie aufgrund einer Regelung der Bundesregierung Recht auf individuelle Fort- und Weiterbildung. Da Bildung jedoch in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt, gibt es in jedem Bundesland eine eigene gesetzliche Regelung. Der Arbeitgeber muß rechtzeitig schriftlich informiert werden. Er kann den Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen.Die Sprachreisen müssen im jeweiligen Bundesland von der zuständigen Behörde anerkannt sein. Häufig genügt es jedoch, wenn ein Sprachkurs nur in einem Bundesland anerkannt ist, um auch von Arbeitgebern in anderen Bundesländern anerkannt zu werden. Bitte klären Sie dies im Einzelfall mit Ihrem Betrieb. Anspruch auf Bildungsurlaub haben Sie in der Regel, nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit.
Arbeitgeber können den Bildungsurlaub nur in wenigen, gesetzlich definierten Ausnahmefällen ablehnen.
Wer hat Anspruch?
Einen Rechtsanspruch haben alle Berliner ArbeitnehmerInnen und Auszubildenden unabhängig vom Lebensalter. Im öffentlichen Dienst beschäftigte ArbeiterInnen und Angestellte haben Anspruch auf Freistellung entweder nach dem BiUrlG oder nach der Sonderurlaubsverordnung. Für Beamtinnen und Beamte gelten die entsprechenden Sonderurlaubsregelungen des Bundes bzw. des Landes Berlin.
Bildungsurlaub kann erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses in Anspruch genommen werden.
Wieviel Bildungsurlaub gibt es?
Der Bildungsurlaub ist abhängig von den Bundesländern. Die Dauer des Bildungsurlaubs beträgt meistens 5 Tage pro Jahr, wobei der Bildungsurlaub auch innerhalb von 2 Jahren zu einem Block von 10 Tagen zusammengefaßt werden kann. Dies ist bei Sprachkursen besonders empfehlenswert. Wenn Sie einen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen, darf dieser nicht mit dem Erholungsurlaub verrechnet werden. Für die Dauer des Bildungsurlaubs erhalten Sie weiter Ihr reguläres Gehalt.
Wofür kann die Freistellung erfolgen?
Wir bieten an Schulen Sprachkurse an, die als Bildungsurlaub anerkannt sind. Bildungsurlaub kann von den ArbeitnehmernInnen frei gewählt werden für Veranstaltungen, die der beruflichen Weiterbildung dienen.
Eine Freistellung kann nur für Bildungsveranstaltungen erfolgen, die von der zuständigen Senatsverwaltung anerkannt worden sind oder als anerkannt im Sinne des BiUrlG gelten. Dazu zählen berufliche Bildungsveranstaltungen, die von öffentlichen Schulen, öffentlichen Volkshochschulen, Hochschulen oder anerkannten Privatschulen durchgeführt werden.
Wie wird der Anspruch geltend gemacht?
Inanspruchnahme und Zeitpunkt des Bildungsurlaubs sind den Arbeitgebern so frühzeitig wie möglich, in der Regel 6 Wochen vor Beginn der Freistellung, schriftlich oder mündlich mitzuteilen. Auf Verlangen sind den Arbeitgebern bzw. Ausbildenden die Anmeldung zur Bildungsveranstaltung und der Anerkennungsbescheid der zuständigen Senatsverwaltung vorzulegen.
Wie erfolgt die Anerkennung einer Veranstaltung als Bildungsurlaub?
Anträge auf Anerkennung von Veranstaltungen als Bildungsurlaub können nicht von ArbeitnehmernInnen, sondern nur von Bildungsträgern gestellt werden.
Die Anträge sollen 10 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme bei der zuständigen Senatsverwaltung unter Verwendung des amtlichen Vordrucks eingereicht werden. Nachträgliche Anerkennungen sind nach dem BiUrlG nicht möglich.

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